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Brandschadensanierung

KONTAMINIERTE BEREICHE: DGUV REGEL 101-004 (BISHER BGR 128)

Bau- und Sanierungsarbeiten gehören zu den Tätigkeiten mit einem hohen Gefahrenpotenzial. Wenn dabei noch Konstruktionsteile oder Materialien mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind, handelt es sich um „Arbeiten in kontaminierten Bereichen“. Dazu gehören Bauarbeiten auf Altlasten oder belasteten Industrie- oder Gewerbeflächen, Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei Arbeiten auf Deponien und bei der mikrobiologischen Bodensanierung, Brandschadensanierung, sowie Arbeiten bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen. Selbst die Erkundung von Gefahrstoffen in Planung und Vorbereitung dieser Tätigkeiten zählt schon dazu. Es erfordert ein hohes Maß an fachlichem Know-How um Kontaminierte Bereiche zu reinigen. Fachliches Know-How, welches wir bei

NA-Unternehmen selbstverständlich aufweisen.

NA Unternehmen legt grössten Wert auf bestens ausgebildete Mitarbeiter im Bereich von Dekontaminierungs-Arbeiten.
Unsere Arbeiter und Angestellten werden laufend geschult und auf dem aktuellen Stand gehalten. Deswegen sind kontaminierte Bereiche kein Problem für uns.

Hier finden Sie einen Auszug unserer Zertifizierungen.

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